souverän

souverän

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sou|ve|rän [zuvə'rɛ:n] <Adj.>:
1. Souveränität (2) besitzend:
ein souveräner Staat.
Syn.: unabhängig.
2. überlegen und sicher (im Auftreten und Handeln):
eine souveräne Beherrschung der fremden Sprache; im Unterricht bist du sehr souverän; souverän beantwortete sie alle Fragen.

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sou|ve|rän 〈[ suvə-] Adj.〉
1. unumschränkt (herrschend), die Herrschergewalt, Oberherrschaft ausübend
2. 〈fig.〉 überlegen
● mit einer Situation \souverän umgehen; er wirkt sehr \souverän [<frz. souverain <mlat. superanus „überlegen“]

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sou|ve|rän [zuvə… ] <Adj.> [frz. souverain < mlat. superanus = darüber befindlich, überlegen, zu lat. super = oben, auf, darüber]:
1. (auf einen Staat od. dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend:
ein -er Staat;
das Land ist erst seit wenigen Jahren s.
a) unumschränkt:
ein -er Herrscher, Monarch;
b) uneingeschränkt:
die -en Rechte eines Staates.
3. (geh.) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher u. überlegen (im Auftreten u. Handeln):
s. sein;
etw. s. beherrschen;
die Lage s. meistern.

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souverän
 
[zuvə-; französisch, von mittellateinisch superanus »darüber befindlich«, »überlegen«], 1) die staatliche Hoheitsrechte ausübend, Souveränität besitzend; 2) (aufgrund von Fähigkeiten) sicher und überlegen.

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Sou|ve|rän, der; -s, -e [frz. souverain]: 1. (veraltend) unumschränkter Herrscher, Fürst eines Landes: der S. eines kleinen Landes, Fürstentums, Kleinstaats; Ü Doch der S., der Wähler, habe nun einmal anders entschieden (MM 18. 7. 83, 13); Das Volk handelt als S. (Freie Presse 30. 10. 89, 1); Der parlamentarische Wahlakt des -s Volk (Spiegel 16, 1983, 154). 2. (schweiz.) Gesamtheit der [eidgenössischen, kantonalen od. kommunalen] Stimmbürger: der eidgenössische, Zürcher S.; der S. wird in einem Referendum darüber entscheiden.

Universal-Lexikon. 2012.

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